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PKW & Gebrauchtfahrzeuge

Warum Sie Ihr Auto besser an einen Händler als an privat verkaufen

Falls Sie Ihr Auto an privat verkaufen möchten, sollten Sie sich z.B. darüber bewusst sein, dass Sie mit dem Käufer (falls es sich denn um eine Privatperson handelt), im Streitfall rechtlich „auf eine Ebene“ gestellt werden können, das heißt, beim zweiseitigen Privatkauf kann zwar der Gewährleistungsausschluss vereinbart werden, das bedeutet jedoch nicht, dass Sie damit „aus dem Schneider sind“, wenn nach dem Auto-Verkaufen Mängel auftreten.

Im Gegenteil, der Verkauf von privat an privat bietet immer wieder idealen Nährboden für rechtliche Auseinandersetzungen. Sehr schnell kann Ihnen zum Beispiel bei einem später auftretenden Mangel, der bereits bei Übergabe seine Ursache hatte, eine sogenannte „arglistige Täuschung“ vorgeworfen werden. Da nutzt Ihnen auch der beste Gewährleistungsausschluss nichts.

Professionelle Aufkäufer bedeuten für Sie Vorteile

Neben unseren aktuellen Gebrauchtwagen bieten wir Ihnen folgende Dienstleistungen und Services an:

» Tageszulassungen

» Kurzzulassungen

» Jahreswagen

» Gebrauchtwagen

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